Allgemeine Bestimmungen des Operational Lease

Version USC e/o StowBox 2019/01

Artikel 1. Anwendbarkeit und Änderung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen Streppel b.v. h.o.d.n. USC e/o StowBox (im Folgenden: USC e/o StowBox) und dem Kunden abgeschlossenen Rahmenvertrags für die Betriebsvermietung und gelten für alle Angebote und Verträge von USC e/o StowBox in Bezug auf die Betriebsvermietung.
1.2 Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
1.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Bestimmungen nichtig sein, so bleiben die Allgemeinen Bestimmungen im Übrigen so weit wie möglich in Kraft, und die betreffende Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht dieser Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

Artikel 2. Rechtsverhältnis

Das Bestellformular / der Betriebsmietvertrag, im Folgenden als “Vertrag” bezeichnet, soll dem Kunden das Recht geben, die Lagerbox(en), im Folgenden als “Lagerbox” bezeichnet, zu nutzen. USC e/o StowBox bleibt rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Lagerbox, und es ist dem Kunden untersagt, die Lagerbox zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten, sie zu vermieten oder in irgendeiner Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen oder sie für einen anderen Zweck als den, für den die Lagerbox bestimmt ist, zu verwenden oder irgendwelche Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

Artikel 3. Dauer des Abkommens

3.1 Unbeschadet des in Artikel 14 dieser Bedingungen beschriebenen Rechts auf vorläufige Beendigung endet der Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer in Monaten, gerechnet ab der Lieferung der Lagerbox an den Kunden.
3.2 Für den Zeitraum der verlängerten Nutzung der Speicherbox bleiben die Bestimmungen des Vertrages in vollem Umfang in Kraft. USC e/o Stowbox kann jedoch die Mietdauer anpassen, wenn die Marktbedingungen dies rechtfertigen.

Artikel 4. Folge

4.1 Bei der Lieferung der Lagerbox erhält der Kunde von USC e/o StowBox auch Informationen über die Nutzung und Wartung der Lagerbox sowie über die zu befolgenden Verfahren. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Richtlinien und Bedingungen verantwortlich.
4.2 Nach der Lieferung der Speicherbox wird dem Kunden die Inbetriebnahme durch eine so genannte “Deployment Confirmation” bestätigt.
4.3 Wird die versandfertige Lagerbox nicht innerhalb einer angemessenen Frist vom Kunden abgenommen, so gilt die Lieferung fünf (5) Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden als erfolgt.
4.4 Die Überschreitung einer von USC e/o StowBox angegebenen Lieferzeit stellt keinen Verzug seitens USC e/o StowBox dar.
4.5 Im Falle einer Kündigung des Vertrages vor dem Lieferdatum der Lagerbox werden die daraus resultierenden Kosten dem Kunden einmalig von USC e/o StowBox in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 15 % des Gesamtmietpreises.

Artikel 5. Pachtpreis

5.1 Im Mietpreis sind die im Vertrag als solche deklarierten Kosten und Leistungen enthalten, zumindest soweit die Storage Box sinnvoll genutzt wurde und der Kunde gemäß den von USC e/o StowBox erhaltenen Richtlinien gehandelt hat.
5.2 Der Mietpreis wurde von USC e/o StowBox anhand der zu diesem Zeitpunkt bekannten Daten und unter Berücksichtigung der Laufzeit in Monaten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berechnet.

Artikel 6. Anpassung des Mietpreises

6.1 Der Mietpreis kann angepasst werden, wenn sich zwischen dem Datum der Tarifberechnung und dem Datum der Lieferung der Speicherbox Änderungen bei den Bestandteilen des Mietpreises ergeben, wie z.B.:
a) Kaufpreis der Aufbewahrungsbox und des Zubehörs
(b) Zinsen
(c) Versicherungsprämie
(d) staatliche Abgaben
6.2 Während der Vertragslaufzeit kann USC e/o StowBox den Mietpreis im Falle von Änderungen anpassen:
die Kosten für die Versicherung und/oder die Kaskoversicherung;
staatliche Maßnahmen, einschließlich staatlich auferlegter Abgaben, die unmittelbar zu einer Veränderung der Kosten führen;
die Steuer oder andere äußere Umstände, die das wirtschaftliche Risiko oder die Entwicklung des Wertes der Speicherboxen beeinflussen;
die Spezifikation der Lagerbox auf Wunsch des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Anstieg der Unterhaltskosten um mehr als 5 Prozentpunkte gemäß den CBS-Indizes.
6.3 Der angepasste Mietpreis gilt in den in Artikel 6.2 genannten Fällen ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Umstände geändert haben.

Artikel 7. Zahlung des Mietpreises

7.1 Der Auftraggeber hat die fälligen Beträge einschließlich der Umsatzsteuer stets pünktlich zu zahlen:
die “Monatsgebühr”, zahlbar im Voraus, jeweils zum ersten Arbeitstag des betreffenden Monats. Bezieht sich der monatliche Betrag auf einen Teil eines Monats, so ist der monatliche Betrag anteilig zu zahlen;
andere Beträge, die sofort nach Rechnungsstellung fällig werden.
7.2 Der Kunde ermächtigt USC e/o StowBox zum Einzug aller Forderungen von seinem Bank- oder Girokonto gemäß den Richtlinien für den Einzug von Bankguthaben.
7.3 Bei nicht fristgerechter Zahlung ist USC e/o StowBox berechtigt, ohne vorherige Inverzugsetzung dem Auftraggeber für den Zeitraum des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe des Eineinhalbfachen des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens jedoch 100 €, zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gehen alle außergerichtlichen Inkassokosten, die USC e/o StowBox entstanden sind oder entstehen werden, zu Lasten des Kunden.
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Zahlung unter Berufung auf eine Entschädigung und/oder eine Aufrechnung auszusetzen. Alle Zahlungen erfolgen ohne Skonto, Aufrechnung oder Verrechnung.
7.5 Um zu beurteilen, ob er in der Lage ist, die aus den Verträgen geschuldeten Beträge angemessen zu begleichen, stellt der Kunde dem Vermieter auf erstes Anfordern Finanzinformationen wie z.B. Jahresabschlüsse zur Verfügung, wenn der Vermieter dies für erforderlich hält.

Artikel 8. Im Mietpreis nicht enthaltene Kosten

8.1 Neben dem Mietpreis gehen alle Kosten für die Nutzung und den Besitz der Mietbox, die nicht ausdrücklich im Mietpreis enthalten sind und die nicht durch die u.a. zugunsten der Mietbox abgeschlossene Versicherung gedeckt sind, zu Lasten des Kunden:
Waschen, Polieren, Außen- und Innenreinigung der Aufbewahrungsbox sowie die Aufbewahrungsgebühren;
Reparaturen an allem, was nicht zu der Ausführung gehört, in der die Speicherbox gemietet wird;
direkte und indirekte Kosten, die durch eine unvorsichtige Handhabung oder eine unsachgemäße Verwendung der Speicherbox entstehen;
Reparaturen und Teile, die nicht auf normalen Verschleiß und/oder mechanisches Versagen zurückzuführen sind oder durch Fahrlässigkeit oder unvorsichtigen Gebrauch verursacht wurden;
Kosten, die für die Erstellung neuer Schlüssel anfallen.
Selbstbeteiligung bei Beschädigung oder Diebstahl.

Artikel 9. Ersatz-Stapelbox

9.1 Kann die Lagerbox aufgrund eines Defekts oder einer Reparatur nicht genutzt werden, stellt USC e/o StowBox auf Wunsch für die Zeit, in der die Lagerbox dem Kunden nicht zur Verfügung steht, so schnell wie möglich eine Ersatzlagerbox, möglichst gleicher Art und Ausführung, zur Verfügung. Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten in vollem Umfang für die Ersatz-Speicherbox.
9.2 Wenn und soweit die Nutzung einer Ersatz-Stapelbox nicht im Mietpreis enthalten ist, werden die Kosten für eine vom Kunden zur Nutzung angenommene Ersatz-Stapelbox dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, der diese Kosten postwendend zu zahlen hat.
Sollte die Kostenentwicklung der Lagerbox dies erforderlich machen, ist USC e/o StowBox berechtigt, die Lagerbox für die Restlaufzeit des Vertrages dauerhaft durch eine Lagerbox gleicher oder nahezu gleicher Art und Ausführung zu ersetzen. Dies geschieht in Absprache mit dem Kunden.

Artikel 10. Verwendung der Aufbewahrungsbox

10.1 Der Kunde wird die Lagerbox entsprechend ihrer Zweckbestimmung in Übereinstimmung mit der Ausführung und den Eigenschaften der Lagerbox sorgfältig verwenden (lassen) und dafür sorgen, dass sie stets in gutem Zustand ist. Der Kunde ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von Diebstahl und verhält sich so, wie man es von einem guten Haushalter erwarten kann.
10.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Mietbox nicht zur Untervermietung und zur Nutzung in einem Bereich verwendet wird, in dem die Versicherung keinen Schutz bietet.
10.3 Der Kunde darf die Stapelbox mit zusätzlichem Zubehör ausstatten, zumindest wenn USC e/o StowBox dies vorher schriftlich genehmigt hat. Wenn der Kunde keine Erlaubnis von USC e/o StowBox hat, zusätzliches Zubehör anzubringen, gehen die Kosten für die Rückführung der Box in ihren ursprünglichen Zustand zu Lasten des Kunden.
10.4 Möchte der Kunde die StowBox mit Werbung oder Ausrüstungsgegenständen zugunsten seines Unternehmens ausstatten, ist ebenfalls die Zustimmung von USC e/o StowBox erforderlich. Die Kosten für die Installation und, bei Beendigung des Vertrags, für die Rückführung der Speicherbox in ihren ursprünglichen Zustand gehen zu Lasten des Kunden.
10.5 Alle behördlichen Abgaben und/oder Bußgelder und/oder Kosten, die durch das Verschulden des Auftraggebers auferlegt werden und/oder auferlegt werden sollen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Konto des Auftraggebers. Der Kunde stellt USC e/o StowBox von allen Ansprüchen frei, die auf der Verletzung von Gesetzen, Vorschriften und
die geltenden Bestimmungen über den Zustand und die Nutzung der Speicherbox. Wird USC e/o StowBox dennoch wegen eines solchen Verstoßes verklagt, stellt USC e/o StowBox dem Kunden die Kosten dafür mit einem Aufschlag für Verwaltungskosten in Rechnung.
10.6 Im Falle eines wiederholten Verstoßes gegen die Bestimmungen des Gesetzes durch den Kunden ist USC e/o StowBox berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Der Kunde schuldet USC e/o StowBox dann den in Artikel 15 genannten Schadenersatz.
10.7 Der Kunde erklärt, dass er sich bewusst ist, dass eine Beschlagnahme der Speicherbox durch die Polizei erfolgen kann, wenn ein schwerer Verstoß festgestellt wird.
des Gesetzes. In diesem Fall schuldet der Kunde USC e/o StowBox alle Kosten, einschließlich der Gerichtskosten, um die Lieferung der Lagerbox zu erreichen. Im Falle des gerichtlichen Verfalls der Lagerbox ist der Kunde verpflichtet, USC e/o StowBox vollständig zu entschädigen.

Artikel 11. Wartung

Der Kunde verpflichtet sich, die Speicherbox gemäß dem Wartungsplan des Herstellers zu warten (oder warten zu lassen). Reparaturen und Wartungen sollten von einem offiziellen Händler gemäß den in der Wartungsanleitung angegebenen Bestimmungen durchgeführt werden. USC e/o StowBox ist jederzeit berechtigt, den Zustand der Lagerbox zu überprüfen.
Die Kosten für das Abholen und Bringen der Lagerbox zu den jeweiligen Reparaturen gehen zu Lasten des Kunden. Die Kosten für die Durchführung der Wartungsarbeiten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 12. Reparaturen

12.1 Für Reparaturen und Serviceleistungen im Ausland muss der Kunde vorher mit USC e/o StowBox Rücksprache halten (per Telefon). Wenn die (genehmigten) Gebühren vom Kunden bezahlt worden sind, werden diese Gebühren von USC e/o StowBox gegen Vorlage der Rechnungen und des Zahlungsnachweises mit dem Kunden abgerechnet.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, USC e/o StowBox im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung der StowBox unverzüglich telefonisch und dann innerhalb von 48 Stunden auch schriftlich zu informieren und so schnell wie möglich Zeugenaussagen über den Vorfall vorzulegen.
12.3 Reparaturen an der Aufbewahrungsbox werden nur nach schriftlicher Genehmigung durch USC e/o StowBox durchgeführt. Die Kosten für die Reparatur(en) gehen zu Lasten des Kunden.

Artikel 13. Beschädigung, Diebstahl und Versicherung

13.1 Im Falle von Diebstahl, Vandalismus und versuchtem Einbruch muss der Kunde in jedem Fall eine offizielle Anzeige und/oder einen Polizeibericht erstellen lassen und alle Aufzeichnungen über die Lagerbox innerhalb von 48 Stunden an USC e/o StowBox übermitteln. Der Kunde haftet für die Folgen eines verspäteten oder unvollständigen Handelns.
13.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Anweisungen von USC e/o StowBox zur Behebung des Schadens genau zu befolgen.
13.3 Im Falle eines Schadens schuldet der Kunde den festgelegten Betrag der Selbstbeteiligung, es sei denn, der entstandene Schaden wird ganz oder teilweise von einem Dritten ersetzt.
13.4 Die Beschädigung oder der Verlust von persönlichen Gegenständen des Auftraggebers oder Dritter, die sich in der Lagerbox befinden, geht zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, der Schaden wird von Dritten vollständig ersetzt. Wenn und soweit die in oder an der Lagerbox befindlichen Sachen des Kunden durch die Versicherung von USC e/o StowBox gedeckt sind, was durch eine schriftliche Bestätigung bei Beginn des Versicherungsschutzes nachgewiesen wird, ist der Kunde verpflichtet, USC e/o StowBox gleichzeitig mit der Schadensmeldung die Originalkaufrechnungen der versicherten Sachen vorzulegen.
13.5 Der endgültige Verlust der Aufbewahrungsbox durch Diebstahl oder im Falle eines solchen Schadens, dass eine Reparatur nach Ansicht der Versicherer oder von USC e/o StowBox wirtschaftlich oder technisch nicht möglich ist, führt zur Beendigung des Vertrags.
13.6 Der Kunde hat die für die von USC e/o StowBox abzuschließende Versicherung geltenden Versicherungsbedingungen erhalten, kennt deren Inhalt und erklärt sich mit ihnen einverstanden.
13.7 USC e/o StowBox behält sich das Recht vor, die Versicherungsbedingungen und/oder die damit verbundenen Tarife zu ändern, wenn die Schadenentwicklung dies rechtfertigt.

Artikel 14. Vorzeitige Beendigung

14.1 Der Kunde kann den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist schriftlich kündigen und USC e/o StowBox schadlos halten. Die Höhe der Entschädigung entspricht der Differenz zwischen dem auf Rentenbasis berechneten Buchwert und dem Marktwert bzw. dem Verkaufserlös. Alle anderen für USC e/o StowBox anfallenden Kündigungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.
14.2 USC e/o StowBox ist berechtigt, die mit dem Kunden geschlossenen Verträge nach ordnungsgemäßer Inverzugsetzung ohne gerichtliches Einschreiten und ohne dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein, unter Beschlagnahme der Lagerbox(en) mit sofortiger Wirkung zu kündigen, unbeschadet seines Rechts auf vollständigen Schadensersatz, u.a. wenn:
Der Kunde bleibt trotz Mahnung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber USC e/o StowBox in Verzug;
der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt, einen gütlichen oder gerichtlichen Vergleich anbietet, einen Konkursantrag stellt oder für insolvent erklärt wird, der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder der Kunde sein Unternehmen verkauft, stilllegt oder liquidiert;
eine Vollstreckungspfändung in das gesamte oder einen Teil des Eigentums des Auftraggebers oder in die Speicherbox erfolgt oder eine darauf gerichtete vorläufige Pfändung für wertlos erklärt wird, sowie im Falle einer steuerlichen oder gerichtlichen Pfändung;
der normale Versicherungsschutz (Haftpflicht- und Kaskoschäden) aufgrund extremer Schadensfälle nicht mehr gewährt werden kann;
die Aufbewahrungsbox wird von den Behörden beansprucht;
Umstände eintreten, die den Rückgriff von USC e/o StowBox gegenüber dem Kunden oder der Speicherbox gefährden.
14.3 Im Falle einer Vertragsauflösung durch USC e/o StowBox ist der Kunde verpflichtet, USC e/o StowBox vollständig schadlos zu halten, wobei die Zahlung aller verbleibenden Leasingraten abzüglich der Versicherungsprämienkomponente der Ausgangspunkt ist. Im Falle einer Auflösung gemäß Art. 14.2 a bis f hat USC e/o StowBox außerdem Anspruch auf Ersatz aller sonstigen Kosten, Schäden und Zinsen, die infolge der Auflösung entstehen, einschließlich der Kosten für Rechtsbeistand und sonstige Unterstützung.

Artikel 15. Pfändung und Maßnahmen Dritter

15.1 Wenn Dritte Rechte geltend machen oder Maßnahmen in Bezug auf die Lagerbox ergreifen wollen, wird der Kunde diesen Dritten gegenüber unverzüglich nachweisen, dass nicht der Kunde, sondern USC e/o StowBox Eigentümer der Lagerbox ist. Wenn die Aufbewahrungsbox aus dem Einflussbereich des Kunden fällt, muss der Kunde USC e/o StowBox unverzüglich benachrichtigen und gegebenenfalls selbst Maßnahmen ergreifen.
15.2 USC e/o StowBox kann die zum Schutz ihrer Rechte für erforderlich gehaltenen Maßnahmen selbst ergreifen. Der Kunde bevollmächtigt hiermit USC e/o StowBox, diese Maßnahmen in seinem Namen zu ergreifen, falls erforderlich. Die Kosten der zu treffenden Maßnahmen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 16. Abholung der Storage Box und Endabrechnung

16.1 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Lagerbox in gutem Zustand an die Adresse von USC e/o StowBox oder an einen anderen vereinbarten Ort in den Niederlanden zurückzugeben. Im Falle einer Übergabe an einem anderen Ort als der Adresse von USC e/o StowBox gehen die Kosten für den Transport der Stapelbox zur Adresse von USC e/o StowBox zu Lasten des Kunden. Der Kunde muss außerdem Folgendes abgeben: die Schlüssel und die Ersatzschlüssel, die anderen Dokumente und das gesamte im Mietpreis enthaltene Zubehör. Das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung der Aufbewahrungsbox geht zu Lasten des Kunden, bis die Aufbewahrungsbox wieder in der tatsächlichen Kontrolle von USC e/o StowBox ist.
16.2 Der Kunde ist an das von USC e/o StowBox einseitig oder im Namen von USC e/o StowBox erstellte Aufnahmeformular gebunden, auch wenn es ohne Mitwirkung des Kunden erstellt wurde.
16.3 Zubehör, das nicht im Mietpreis enthalten ist, darf vom Kunden nur dann entfernt werden, wenn die Entfernung nicht zu einer sichtbaren Beschädigung oder Wertminderung der Lagerbox führt.
16.4 USC e/o StowBox ist berechtigt, die Reparaturkosten und die zusätzliche Wertminderung der Stapelbox, die durch nicht gemeldete Schäden und/oder nachlässige Handhabung verursacht werden, an den Kunden weiterzugeben. Die Kosten, die durch den Verlust oder die nicht rechtzeitige Rückgabe von Dokumenten und Zubehör an USC e/o StowBox entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
16.5 Wenn der Kunde am Ende des Mietzeitraums nicht bereit ist, die Lagerbox zurückzugeben, ist USC e/o StowBox berechtigt, die Dienstleistungen einzustellen, die Lagerbox einzufordern, und der Kunde ist verpflichtet, USC e/o StowBox alle Kosten und Schäden zu zahlen, die durch die nicht fristgerechte Rückgabe entstehen.
16.6 Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an der Mietbox in Bezug auf irgendeinen Anspruch, welcher Art auch immer.

Artikel 17. Kaufoption

17.1 Wenn und soweit im Vertrag angegeben, hat der Kunde das Erstkaufrecht für die Speicherbox. Wenn der Kunde seine Kaufoption ausüben möchte, muss er dies mindestens zwei Monate vor Ablauf des Vertrags bekannt geben. USC e/o StowBox legt dann den Preis fest, zu dem der Kunde sein Vorkaufsrecht ausüben kann.
17.2 Ist im Vertrag von einem “Kaufoptionspreis” die Rede, so ist damit der Betrag gemeint, der zum Zeitpunkt der regulären Beendigung des Vertrages, nach der (ursprünglich) vereinbarten Laufzeit in Monaten und nach Zahlung aller Forderungen aus den zugrunde liegenden Verträgen durch den Kunden gilt.
17.3 Wenn der Kunde den Kaufpreis nicht bis zum Tag der Beendigung des Vertrages an USC e/o StowBox gezahlt hat, verfällt das Vorkaufsrecht.
17.4 Der Eigentumsübergang erfolgt erst, wenn der Kunde alle Verpflichtungen aus dem Vertrag und der Kaufoption erfüllt hat.

Artikel 18. Aufhängung

USC e/o StowBox bietet dem Kunden die Möglichkeit, eine oder mehrere Lagerboxen vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, und zwar bis zu einem Maximum von 5% der zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Gesamtzahl der Lagerboxen. Dieser Zeitraum der Aussetzung beträgt mindestens 30 Tage und höchstens 180 Tage je Abkommen. Die Laufzeit des betreffenden Abkommens wird um die Dauer des Aussetzungszeitraums verlängert. Der Kunde ist verpflichtet, die Lagerbox während des Aussetzungszeitraums an einem von USC e/o StowBox anzugebenden Ort aufzubewahren und USC e/o StowBox die Schlüssel zur Verfügung zu stellen. Ersatzschlüssel. Etwaige Transportkosten (umgekehrt) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Während des Aussetzungszeitraums schuldet der Kunde die monatliche Mietzeit abzüglich der Kosten für die Versicherung, sofern und soweit diese Bestandteile in der Mietzeit enthalten sind. Während der Aussetzungszeit wird die normale Mietdauer berechnet, die Gutschrift der Versicherungskosten erfolgt unmittelbar nach der Wiederinbetriebnahme der Speicherbox durch den Kunden.

Artikel 19. Haftung

19.1 USC e/o StowBox haftet in keiner Weise für Schäden, die dem Kunden oder Dritten durch die Nutzung der von USC e/o StowBox zur Verfügung gestellten Aufbewahrungsbox entstehen, und ist daher niemals zum Ersatz dieser Schäden verpflichtet. USC e/o StowBox haftet auch nicht für den Ersatz von Handelsverlusten, Schäden oder Einkommensverlusten. Der Kunde stellt USC e/o StowBox von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von USC e/o StowBox verursacht wurde.
19.2 Die Haftung des Kunden umfasst:
a) Nichtbeachtung der Richtlinien für die Nutzung und Wartung der StowBox, der Versicherungsbedingungen und der von USC e/o StowBox vorgeschriebenen Verfahren.
(b) nicht rechtzeitige Zahlung von Steuern und Prämien, einschließlich Versicherungsprämien, selbst wenn diese im Mietpreis enthalten sind;
(c) Verstöße gegen Vorschriften und Gesetze.

Artikel 20. Höhere Gewalt

20.1 Wenn USC e/o StowBox aufgrund eines nicht von ihr zu vertretenden Versäumnisses an der Erfüllung des Vertrages gehindert wird, ist USC e/o StowBox berechtigt, den Vertrag per Einschreiben ohne gerichtliche Intervention zu kündigen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die betreffende höhere Gewalt nicht mehr besteht, ohne dass USC e/o StowBox zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Ein Mangel ist USC e/o StowBox in jedem Fall nicht zuzurechnen, wenn er durch nicht rechtzeitige Lieferung des Werks/Lieferanten/Benutzers an USC e/o StowBox, behindernde behördliche Maßnahmen, Streiks, Personalmangel, Beschädigung der Lagerbox zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der Lieferung verursacht wurde.

Artikel 21. Gesamtschuldnerische Haftung

21.1 Treten mehrere juristische oder natürliche Personen als Auftraggeber auf, so haftet jede dieser juristischen oder natürlichen Personen gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Mietpreises sowie für die Kosten und/oder Schäden, die sich aus der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages ergeben.

Artikel 22. Adressänderungen

22.1 Der Kunde muss USC e/o StowBox mindestens 10 Tage im Voraus schriftlich über jede Änderung der im Rahmenvertrag und/oder im Bestellformular/Betriebspachtvertrag angegebenen Adressen informieren. Artikel 10 Absatz 2 bleibt somit uneingeschränkt anwendbar.

Artikel 23. Sonstige Bestimmungen

23.1 Wenn USC e/o StowBox beabsichtigt, diese Allgemeinen Bestimmungen zu ändern, wird der Kunde rechtzeitig darüber informiert. Die geänderten Allgemeinen Bestimmungen gelten in jedem Fall für alle danach zu schließenden Verträge.

Artikel 24. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

24.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
24.2 Für alle Streitigkeiten ist das Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz von USC e/o StowBox befindet.
befindet sich